Erholen ohne zu stören

- Fühlt sich wohl im Kobernaußerwald: Der scheue Auerhahn.
- Foto: Bezirksjagdausschuss Braunau
- hochgeladen von Barbara Ebner
Der Wald ist ein Paradies für Erholungssüchtige. Das freie Betretungsrecht hat jedoch Grenzen.
BEZIRK (ebba). Braunau ist ein waldreicher Bezirk, wo sich viele Tiere wohl fühlen. Vor allem im großflächigen Kobernaußerwald, der vielen Arten willkommene Rückzugsflächen bietet. So finden sich hier unter anderem Hirsch, Reh, Feldhase, Fuchs, Dachs, Marder und Iltis sowie Fasan, Rebhuhn und Mäusebussard. Aber auch "Exoten" wie der Waschbär, der Marderhund und der Goldschakal leben in unseren Wäldern. Damit diese Tiere nicht zu sehr in ihrer Ruhe gestört werden, gibt es das Forstgesetz 1975. Dieses regelt, wie sich menschliche Besucher im Wald richtig verhalten.
Der Wald ist für den Menschen ein beliebter Erholungsraum, vor allem Schwammerlsucher, Wanderer, Nordic Walker, Reiter und Mountainbiker suchen ihn gerne auf. Nach Paragraf 33, Absatz 1 Forstgesetz 1975 (ForstG) darf jeder den Wald zu Erholungszwecken betreten. Aber es gibt ein paar Regeln. Radfahren und Reiten beispielsweise ist nur auf ausdrücklich ausgewiesenen Strecken erlaubt. "Aus Rücksicht auf die Wildtiere sollte man den Wald im Zeitraum von zirka zwei Stunden vor und zwei Stunden nach Sonnenuntergang nicht betreten. In dieser Zeit geht das Wild auf Nahrungssuche und sollte dabei nicht gestört werden", erklärt Franz Reinthaler, Referent des Braunauer Bezirksjagdausschusses.
Alle Richtlinien nach dem Forstgesetz 1975 erfahren Sie auf www.bezirksrundschau.com unter dem Webcode 1029795.


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