Das Vergaberecht wird für die Gemeinden immer komplizierter
Seit 1. März gilt bei Ausschreibungen der öffentlichen Hand nicht mehr das Billigst-, sondern das Bestbieterprinzip: Dabei werden nicht nur der Preis, sondern auch Qualitätskriterien und soziale Aspekte berücksichtigt, um Lohn- und Sozialdumping zu bekämpfen. ÖSTERREICH. Ungefähr 15 bis 20 Prozent des Bruttoinlandsprodukts werden durch öffentliche Aufträge erwirtschaftet. Die Aufträge reichen vom Autobahnbau bis zur Anschaffung von Büromaterial. Vergebende Stellen sind zum Beispiel Ministerien...