Wirbel um Erreichbarkeit im Krankenstand
Wenn der Chef anruft, muss der Arbeitnehmer abheben – laut jüngstem Urteil des Obersten Gerichtshofes. BEZIRK TULLN / NÖ / WIEN. Mitarbeiter müssen dem Arbeitgeber auch im Krankenstand zur Verfügung stehen, wenn die Auskünfte nicht auf einem anderem Weg eingeholt werden können und der Firma sonst wirtschaftlicher Schaden droht, so das jüngste Urteil des Obersten Gerichtshofes. Die Bezirksblätter baten den Tullner Günter Kraft zu einem Interview. Er ist Arbeitnehmersprecher des SP-Landtagsklubs....