Gericht

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In dem Fall der Post AG Angestellten gab es ein Bruttogehalt von 821,20 Euro und das in einer 40-Stunden Woche.  | Foto: Pixabay/niekverlaan (Symbolbild)
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AK Tirol
Fallbeispiel zeigt Richtung, wenn Pflichtmitgliedschaft zu Kammern abgeschafft werden würde

TIROL. Eine Postangestellte wurde kürzlich zu einem Lohn unter der Mindestgrenze angestellt. Sie bekam 821,20 Euro brutto für eine 40-Stunden Woche. Die Ak Tirol klagte die Gehaltsdifferenz zum Mindestlohn ein, dies wurde jedoch von allen drei Gerichtsinstanzen abgelehnt. AK Präsident Zangerl warnt: Dies bliebe kein Einzelfall, wenn die Pflichtmitgliedschaft zu den Kammern abgeschafft würde.  Der Fall der Post-ArbeitnehmerinDie Frau wurde bei der Post AG als Urlaubsersatzkraft für zwei Monate...

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