Arbeiten am letzten Weihnachtswochenende
Umsatz hin oder her: Für Handelsangestellte und Arbeitgeber gibt's klare Sonderbestimmungen vonseiten der Arbeiterkammer. So ist es den Geschäften erlaubt, an allen Einkaufssamstagen vor dem Heiligen Abend bis 18 Uhr geöffnet zu haben. Das bedeutet zugleich, dass die Regelung, nach der jeder zweite Samstag für den Arbeitnehmer ein freier Tag sein muss, für diese Samstage nicht gilt. Dafür lohnt es sich am Ende für die Geldtasche. Denn wenn zwischen Jänner und November pro Monat an mehr als...