Das „Handyverbot“ beim Radfahren! „Freisprechen“ bedeutet nicht zwangsläufig auch „freigesprochen“
Der Frühling steht vor der Tür und damit beginnt nicht nur für die Easy Drivers MOBILE RADFAHRSCHULE die Radsaison. Heuer stehen auch einige gesetzliche Änderungen ins Haus, welche mit dem Inkrafttreten der 15. StVO-Novelle ab 1. April 2013 speziell die RadfahrerInnen betreffen. Die wichtigste Änderung ist, daß das Telefonieren während des Radfahrens zukünftig verboten ist und mit einer Strafe in der Höhe von 50 Euro bis zu 72 Euro bedroht wird. Ausgenommen davon ist lediglich die Benützung...