Ab 1. März
Bei extremer Geschwindigkeitsüberschreitung ist das Fahrzeug weg
Für Raser wird's enger! Ab 1. März 2024 droht bei extremer Geschwindigkeitsüberschreitung sogar eine Beschlagnahme des Fahrzeugs. BEZIRK FREISTADT. "Bei extremer Geschwindigkeitsüberschreitung – mehr als 80 km/h im Ortsgebiet und mehr als 90 km/h außerorts – kann das Fahrzeug ab März 2024 von der Behörde beschlagnahmt und in weiterer Folge auch versteigert werden", sagt Sicherheits- und Verkehrsreferent Bernhard Klein von der Bezirkshauptmannschaft Freistadt. Gehört das Auto oder das Motorrad...