Freunde fragen: „ Wie weit ist unser Landessicherungsgesetz dehnbar? Gilt hier der Grundsatz der Gleichheit?“
Das Salzburger Hundehaltegesetz scheint dehnbar wie ein Kaugummi: Tiere sind so zu halten, dass diese andere Personen nicht über das zumutbare Maß belästigen! Egal ob dies an der Leine, im eignen Garten oder den eigenen 4 Wänden geschieht! Freunde fragen: Ist das zeitweilige Bellen eines Hundes im Garten/Wohnung eine zumutbare Belästigung? Ist es abhängig von der Rasse ob die Belästigung als zumutbar angesehen wird? Die Gemeinde kann hier bestimmte Anordnungen treffen! Welche Anordnungen sind...