Im Bezirk St. Pölten herrscht akute Waldbrandgefahr
Waldbrandverordnung nun auch im Bezirk St. Pölten in Kraft: Bei Verstößen drohen bis zu 7.270 Euro oder bis zu vier Wochen Freiheitsstrafe. ST. PÖLTEN. Aufgrund der vorherrschenden Trockenheit sowie der damit verbundenen erhöhten Gefahr von Waldbränden gilt seit Mittwoch, 21. Juni auch für den Bezirk St. Pölten die Waldbrandverordnung. Diese besagt, dass in den Wäldern des Verwaltungsbezirks sowie im Gefährdungsbereich des Waldes, also in Waldrandnähe, das Rauchen und jegliches Entzünden und...