Jahresausgleich

Beiträge zum Thema Jahresausgleich

Negativsteuer nicht verschenken!

Teilzeitbeschäftigte, Lehrlinge oder auch FerialpraktikantInnen, die keine Lohnsteuer abführen müssen, haben Anspruch auf bares Geld vom Finanzamt und können sich bei der Arbeitnehmerveranlagung bis zu € 450,-/Jahr zurückholen. Der „Steuerausgleich“ kann bis zu 5 Jahre im Nachhinein - also 2016 noch bis ins Jahr 2011 zurück - beantragt werden. Voraussetzung ist, dass Sozialversicherungsbeiträge geleistet wurden. Für die Berechnung der Negativsteuer gilt eine einfache Formel: 20% der geleisteten...

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