Gericht hat entschieden:
Pfotenhilfe-Nebengebäude darf nicht als Tierheim genutzt werden
LOCHEN AM SEE (ebba). Das Landesverwaltungsgericht (LVwG) OÖ bestätigte am vergangenen Freitag in einer Medienaussendung, dass das zur Verhandlung gestandene Nebengebäude am Tierschutzhof der Pfotenhilfe in Lochen nicht als Tierheim genutzt werden darf. Zu den Hintergründen Der ehemalige Bürgermeister der Gemeinde Lochen hatte bereits 2014 einen Antrag auf Änderung des Verwendungszwecks „Tierheim“ für das besagte Nebengebäude mit einem Bescheid beantwortet, der die Nutzung des Gebäudes gänzlich...