Gericht hat entschieden:
Pfotenhilfe-Nebengebäude darf nicht als Tierheim genutzt werden
LOCHEN AM SEE (ebba). Das Landesverwaltungsgericht (LVwG) OÖ bestätigte am vergangenen Freitag in einer Medienaussendung, dass das zur Verhandlung gestandene Nebengebäude am Tierschutzhof der Pfotenhilfe in Lochen nicht als Tierheim genutzt werden darf.
Zu den Hintergründen
Der ehemalige Bürgermeister der Gemeinde Lochen hatte bereits 2014 einen Antrag auf Änderung des Verwendungszwecks „Tierheim“ für das besagte Nebengebäude mit einem Bescheid beantwortet, der die Nutzung des Gebäudes gänzlich untersagt hat. Er stützte sich dabei auf eine fehlende Sonderausweisung im Grünland. Die gänzliche Nutzungsuntersagung war allerdings rechtswidrig, der Bescheid wurde daher vom LVwG aufgehoben und abgeändert.
Nun kam das Landesverwaltungsgericht zu dem Ergebnis: Das Nebengebäude darf weiter genutzt werden, jedoch nicht als Tierheim. Denn der seit 1974 beziehungsweise 1979 aufrechte Baukonsens für das Gebäude sah nur einen Verwendungszweck vor: Die Nutzung als Wirtschaftsgebäude, Laufstall für Jungpferde oder Kleinwohnung. Das Unterbringen von Katzen oder Hunden wäre demnach nichts rechtskonform.
Pfotenhilfe hofft auf Entgegenkommen
„Laut unserem Rechtsanwalt ist nun der Bürgermeister am Zug, über unseren Antrag auf Verwendungszweckänderung des Nebengebäudes zu entscheiden. Wir sind in den vergangenen Jahren allen Wünschen unserer Nachbarschaft nachgekommen: Keine Gassigeher, nur einmal im Monat zwei Stunden für Besucher geöffnet, nur ein großes Event im Jahr, Schutz der nachbarschaftlichen Wiesen, Lärmschutzmaßnahmen, wenig Hunde, Verbringung der Hunde bei Einbruch der Dämmerung in die Innenbereiche und vieles mehr“, zählt Jürgen Stadler von der Pfotenhilfe auf.
Er verweist darauf, dass die Pfotenhilfe für das Land OÖ unverzichtbar ist. „Wir sind DIE Anlaufstelle für Probleme von Tierhaltern und Tierfindern in Lochen, im Bezirk Braunau sowie den angrenzenden Bezirken. Daher hoffen wir auf eine positive Entscheidung des Bürgermeisters im Sinne der Allgemeinheit und des Tierschutzes“, betont Stadler.
"Unbestritten ist, dass wir für unsere Region ein Tierheim brauchen. Die baurechtlichen und raumordnungsrechtlichen Voraussetzungen dafür müssen aber gegeben sein", erklärt Bezirkshauptmann Georg Wojak. "Zum Glück ist es kein Schwarzbau, denn der könnte auch nachträglich nicht genehmigt werden. Das wäre glatter Amtsmissbrauch des Bürgermeisters!"
"Korb" vom Bürgermeister
"Das Bewilligungsverfahren zur Änderung des Verwendungszweckes als Tierheim kann nicht positiv abgeschlossen werden, da für die Verwendung als Tierheim eine Flächensonderwidmung „Tierheim“ vorliegen müsste", erklärt Bürgermeister Franz Wimmer, der damit die Hoffnung der Tierschützer zerschlagen dürfte. Denn: "Die Flächenwidmung lautet auf Grünland. Der Gemeinderat hat die Änderung auf Sonderwidmung „Tierheim“ abgelehnt. Somit kann die Nutzung als solches nicht genehmigt werden. Das Gebäude wird zur Zeit unstrittig als Tierheim genutzt, was mit Erkenntnis des LVwG untersagt wurde."
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