Frist beachten
Anmeldefrist für freien Karfreitag endet am Samstag, 15. Jänner 2022
BEZIRK SCHWAZ (red). Beschäftigte, die am Karfreitag frei haben möchten, müssen mindestens drei Monate im Vorhinein beim Arbeitgeber einen „persönlichen Feiertag“ beantragen und dafür einen Tag Urlaub verbrauchen. 2022 fällt der Karfreitag auf den 15. April, die Frist endet am 15. Jänner 2022! Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes, das für die ehemalige türkis-blaue Bundesregierung 2019 den Anstoß zur Abschaffung des Karfreitags als gesetzlicher Feiertag für Angehörige der evangelischen...