Freier Karfreitag
Anmeldefrist für freien Karfreitag läuft am 2.1. aus

Aufgrund der nahenden Feiertage und der auslaufenden Frist zur Anmeldung des freien Karfreitags, empfiehlt die AK Tirol jetzt schon den Antrag auf den "persönlichen Feiertag" beim Arbeitgeber zu stellen.  | Foto: Pixabay/congerdesign (Symbolbild)
  • Aufgrund der nahenden Feiertage und der auslaufenden Frist zur Anmeldung des freien Karfreitags, empfiehlt die AK Tirol jetzt schon den Antrag auf den "persönlichen Feiertag" beim Arbeitgeber zu stellen.
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TIROL. ArbeitnehmerInnen, die am Karfreitag frei haben möchten, müssen mindestens drei Monate im Vorhinein beim Arbeitgeber einen "persönlichen Feiertag" beantragen und dafür einen Tag Urlaub verbrauchen. Die Anmeldefrist für diesen "persönlichen Feiertag" endet am kommenden 2. Jänner 2021 wie die Arbeiterkammer Tirol informiert. 

Antrag frühzeitig stellen

Aufgrund der nahenden Feiertage und der auslaufenden Frist zur Anmeldung des freien Karfreitags, empfiehlt die AK Tirol jetzt schon den Antrag auf den "persönlichen Feiertag" beim Arbeitgeber zu stellen. 
Der Karfreitag fällt in 2021 auf den 2. April, daher läuft die Anmeldefrist am 2. Jänner 2021 aus. 
Die Bekanntgabe, dass man sich den "persönlichen Feiertag" nimmt, muss schriftlich erfolgen – das heißt mit Originalunterschrift, beispielsweise per eingeschriebenem Brief oder vom Arbeitgeber bestätigter Übergabe.

Die AK gibt zu bedenken, dass der 2. Jänner 2021 ein Samstag ist. Deshalb ist eine rechtzeitig Beantragung wichtig.

„Die AK setzt sich weiter dafür ein, dass der Karfreitag für alle ein gesetzlicher Feiertag wird“,

betont AK Präsident Erwin Zangerl zur Thematik. 

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