AK Tirol
"Persönlicher Feiertag" kann noch bis 15.1. beantragt werden

Die Arbeiterkammer Tirol macht auf die Frist für die Karfreitags-Meldung beim Arbeitgeber aufmerksam.  | Foto: Pixabay/congerdesign (Symbolbild)
  • Die Arbeiterkammer Tirol macht auf die Frist für die Karfreitags-Meldung beim Arbeitgeber aufmerksam.
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TIROL. Auch in diesem Jahr können Beschäftigte den Karfreitg frei haben. Dafür müssen sie allerdings einen "persönlichen Feiertag" beantragen und einen Tag Urlaub verbrauchen. Die AK Tirol informiert über die Fristgerechte Meldung dazu.

Anmeldefrist für freien Karfreitag

Drei Monate im Vorfeld müssen ArbeitnehmerInnen, die sich am Karfreitag einen "persönlichen Feiertag" nehmen möchten, diesen beantragen. Für diesen "persönlichen Feiertag" muss zudem ein Tag Urlaub verbraucht werden. 
2022 fällt der Karfreitag auf den 15. April, die Frist endet am 15. Jänner 2022!

Die Bekanntgabe des "persönlichen Feiertags" muss schriftlich erfolgen – das heißt mit Originalunterschrift, beispielsweise per eingeschriebenem Brief oder vom Arbeitgeber bestätigter Übergabe.

„Die AK setzt sich weiter dafür ein, dass der Karfreitag für alle ein gesetzlicher Feiertag wird. Ein zusätzlicher Tag Urlaub wurde mit dieser Regelung nicht geschaffen. Es wurde den Beschäftigten lediglich das Recht eingeräumt, einen Tag Urlaub selbst zu bestimmen.“,

so AK-Präsident Zangerl kritisch. 

Der Arbeitgeber kann den Beschäftigten „ersuchen“, doch an diesem Tag zu arbeiten. Falls der Arbeitnehmer dies tut, hat man Anspruch auf das Entgelt für die gearbeiteten Stunden und auf das Urlaubsentgelt. Es wird dann zwar kein Urlaubstag abgezogen, aber das Bestimmungsrecht für einen persönlichen Feiertag ist für das konkrete Urlaubsjahr verbraucht.

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