Hartberger Kirchengasse ist echte Begegnungszone
Mittels eines einstimmigen Gemeinderatsbeschlusses wurde die Hartberger Kirchengasse zwischen der Steingasse und der Herrengasse offiziell zu einer Begegnungszone erklärt. Das Prinzip dahinter: Fußgänger dürfen die gesamte Fahrbahn benützen. Lenker von Kraftfahrzeugen dürfen Fußgänger oder Radfahrer weder gefährden noch behindern und maximal mit einer Geschwindigkeit von 30 km/h fahren. Parken ist in der Begegnungszone verboten, halten bis zu 10 min. oder bis zur Beendigung einer Ladetätigkeit...