Oberlandesgericht bestätigt Urteil
Mit Inkrafttreten der Eisenbahnkreuzungssicherheitsverordnung der Verkehrsministerin wurden Bahnuntenrehmen ermcähtigt, den Gemeinden Erhaltungskosten und Sicherungsmaßnahmen für Bahnübergänge zur Hälfte vorzuschreiben. In der Zwischenzeit wurde vom Gemeindbund diese Verordnung wegen Nichteinhaltung des Konsultationsmechanismus erfolgreich beim Verfassungsgerichtshof bekämpft, weil diese Kosten die Gemeinden finanziell überfordern. Die GKB hatte die Gemeinden geklagt. Das Landesgericht für...