Kleidung gestohlen: 240 Euro Strafe
TULLN. Zu 240 Euro Geldstrafe wurde eine 41-jährige, zweifache Mutter am Bezirksgericht (nicht rechtskräftig) verurteilt. Grund dafür: Sie hat beim H&M Jeans, Strumpfhosen und ein Damenkleid in ihre Tasche gesteckt. Bezahlt hat sie jedoch nicht. Wie sie selbst gegenüber Richter Markus Zellinger angab, hatte sie 50 Euro im Börsl, ausgemacht hätte der Einkauf aber 68 Euro. Sie wurde gleich nach Verlassen des Geschäfts aufgehalten, gab die Kleidungsstückt unversehrt zurück. Weil sie geständig und...