Bezirksgericht weist Vorwürfe zurück
Kein Kopftuchverbot im Gebäude
INNSBRUCK. Laut einer aktuellen Aussendung des Bezirksgericht Innsbruck sind die Vorwürfe einer Betroffenen, der laut eigener Aussage der Zutritt zum Gebäude aufgrund des Tragens eines Kopftuches verwehrt worden war, haltlos. Rückblende:Der in einem Bericht einer Tageszeitung geschilderte Vorfall, einer Frau sei wegen des von ihr getragenen Kopftuchs der Zutritt zum Bezirksgericht Innsbruck verwehrt worden, entbehre jeder Grundlage, heißt es vom Bezirksgericht Innsbruck. Interne Erhebungen...