Bezirksgericht weist Vorwürfe zurück
Kein Kopftuchverbot im Gebäude

Eine Frau schilderte in Bericht einer Tageszeitung, dass ihr der Zutritt zum Bezirksgericht aufgrund des Tragens eines Kopftuches verwehrt worden war. | Foto: Symbolbild/meinbezirk
  • Eine Frau schilderte in Bericht einer Tageszeitung, dass ihr der Zutritt zum Bezirksgericht aufgrund des Tragens eines Kopftuches verwehrt worden war.
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INNSBRUCK. Laut einer aktuellen Aussendung des Bezirksgericht Innsbruck sind die Vorwürfe einer Betroffenen, der laut eigener Aussage der Zutritt zum Gebäude aufgrund des Tragens eines Kopftuches verwehrt worden war, haltlos.

Rückblende:

Der in einem Bericht einer Tageszeitung geschilderte Vorfall, einer Frau sei wegen des von ihr getragenen Kopftuchs der Zutritt zum Bezirksgericht Innsbruck verwehrt worden, entbehre jeder Grundlage, heißt es vom Bezirksgericht Innsbruck. Interne Erhebungen hätten ergeben, dass die Frau mit Kopftuch deshalb nicht eingelassen wurde, weil sie sich der gesetzlich vorgesehenen Einlasskontrolle nicht unterziehen wollte. Der untersagte Zutritt stehe demnach in keinem Zusammenhang mit dem Tragen eines Kopftuches und entbehre dadurch jeder Grundlage. Auch die im Artikel zitierte Stellungnahme der Leiterin der Rassismus-Beratungsstelle ARAtirol, es habe ein „massiver rassistischer Vorfall“ bei Gericht stattgefunden, wird in aller Schärfe zurückgewiesen.

„Es ist gerichtlicher Alltag, dass Zeuginnen, Parteien, Auskunftspersonen und Dolmetscherinnen mit Kopftuch in Gerichten ein- und ausgehen. Niemandem wurde jemals wegen des Tragens eines Kopftuchs der Zutritt zu Gericht verwehrt. Das wird sich auch in Zukunft nicht ändern.“

Kopftuchträgerinnen bleibe der Zugang zu Gericht – unter Bedachtnahme auf die vorgesehene Eingangskontrolle – unbeschränkt offen, betont das Bezirksgericht Innsbruck.

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