Besuchsregelungen
Generelles Besuchsverbot an Spitälern – mit Ausnahmen
TIROL. Um bei den steigenden Coronazahlen den SpitalspatientenInnen einen bestmöglichen Schutz zu bieten, wurden jetzt weitere Abstimmung zu den Besuchsregelungen in Krankenhäusern geschaffen. Ab sofort gibt es ein generelles Besuchsverbot in Krankenanstalten. Ausnahmen gibt es bei palliativ betreuten, sterbenden und intensivtherapiepflichtigen PatientInnen, bei psychosozialer Indikation und für Väter bei Geburten. "Virus muss unbedingt vor Spitalstür bleiben"Man müsse alles versuchen, um das...