Corona Tirol
Weitere Besuchsregelungen in Spitälern und Heimen

In den Tiroler Krankenanstalten herrscht ab sofort ein generelles Besuchsverbot.  | Foto: Pixabay/corgaasbeek (Symbolbild)

TIROL. Durch die neuen strengeren Corona-Schutzmaßnahmen sind Besuche bei Personen in Krankenanstalten sowie Wohn- und Pflegeheimen nur noch eingeschränkt möglich. Diese Maßnahmen wurden getroffen, um die besonders gefährdete Personengruppe noch besser zu schützen. 

In Abstimmung weitere Regelung getroffen

Der Sonderstab Gesundheit stimmte sich mit GesundheitsexpertInnen und VertreterInnen der Gesundheits- und Pflegeeinrichtung in Tirol ab, um die weiteren Möglichkeiten zu beschließen, die das Virus in den sensiblen Einrichtungen verhindern können. 
Die markanteste Regelung: in den Tiroler Krankenanstalten herrscht ab sofort ein generelles Besuchsverbot

Gibt es Ausnahmen?

Einzelfallentscheidungen und somit Ausnahmen können bei Besuchen von palliativ betreuten, sterbenden und intensivtherapiepflichtigen PatientInnen oder bei psychosozialer Indikation ermöglicht werden. Väter dürfen bei der Geburt ihrer Kinder weiterhin dabei sein.
Neben den Hygiene- und Abstandsvorschriften muss es auch eine telefonische Voranmeldung und eine Rücksprache mit dem Stationspersonal seitens der BesucherInnen geben. Außerdem werden die BesucherInnen einer Gesundheitskontrolle unterzogen sowie mit Namen und Adresse registriert.
BesucherInnen werden in Wohn- und Pflegeheimen gemäß Empfehlung des Landes nur dann eingelassen, wenn diese ein negatives Ergebnis eines Antigentests (nicht älter als 24 Stunden) oder eines PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden) vorweisen können. Ist das nicht möglich, darf der Heimbetreiber BesucherInnen nur zulassen, wenn diese während des Besuchs durchgehend einen entsprechenden Mund- und Nasenschutz tragen. Für jede/n BewohnerIn darf nur ein Besuch innerhalb von zwei Tagen in die Einrichtung kommen.

„Im Zeitraum von 3. bis inklusive 17. November 2020 werden für jede Bewohnerin und jeden Bewohner außerdem höchstens zwei unterschiedliche Personen eingelassen. [...] Ab 18. November 2020 ist dann für jede BewohnerIn und jeden Bewohner ein täglicher Besuch möglich. Diese Begrenzung gilt aber nicht für Besuche im Rahmen der Palliativ- und Hospizbegleitung, Seelsorge sowie zur Begleitung bei kritischen Lebensereignissen.“

Was gilt für Neuaufnahmen im Wohn- und Pflegeheim?

Neue BewohnerInnen in Alten- und Pflegeheimen dürfen nur aufgenommen werden, wenn diese ein negatives Ergebnis eines Antigentests (nicht älter als 24 Stunden) oder ein PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorweisen können.

Wer regelmäßig ambulante Terminen hat wie Dialyse sollte einen Mund-nasen-Schutz sowie die Abstands- und Hygienevorschriften einhalten. 
Für die MitarbeiterInnen der Mobilen Pflege- und Betreuungsdienste finden physische Kontakte nur nach einer telefonischen Terminvereinbarung statt. Beim Hausbesuch ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. 

Kritik seitens FPÖ Tirol

Kritisch sieht der Tiroler FPÖ-Landesparteiobmann Abwerzger den Umgang mit den Risikogruppen in den letzten Monaten, begrüßt aber die jetzt getroffenen Maßnahmen:

„Antigentests sind ein erster Schritt.“

Er wirft der Regierung allerdings mangelnde Testkapazitäten für PatientInnen und Pflegepersonal vor. Laut Abwerzger hat die Landesregierung die Sommermonate "verschlafen", in denen man "effektivere Maßnahmen" hätte setzen können. Statt massive Testungen in der Gastronomie vorzunehmen, hätten diese Testkapazitäten für die Risikogruppen gespart werden können. 

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