Landesgesetz

Beiträge zum Thema Landesgesetz

Rauchmelder: Verplichtend ab 1. Juli

Die WOCHE beantwortet die häufigsten Fragen zur verpflichtenden Montage von Rauchmeldern. Ab 1. Juli müssen in allen Kärntner Wohnungen Rauchwarnmelder montiert werden. Wieviele, wo und wer sie installieren muss, lesen Sie in dieser und der nächsten Ausgabe der WOCHE. Wo? Rauchwarnmelder müssen in allen Aufenthaltsräumen (Schlaf- und Wohnzimmer) und Fluchtwegen (Gänge, Vorräume) montiert werden. Von der Verordnung ausgenommen sind Abstellräume und Sanitärräume. Auch in der Küche muss kein...

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  • Teresa-Antonia Spari

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