Alles rechtens im Urlaub
BEZIRK. 25 Arbeitstage oder 30 Werktage, so viel Anspruch auf Urlaub hat ein Arbeitnehmer. "Nach 25 Jahren Betriebszugehörigkeit bzw. 20 Jahren Betriebszugehörigkeit und fünf Jahren Vordienstzeitanrechnung hat man Anspruch auf 30 Arbeitstage oder 36 Werktage", erklärt Manfred Riepl, Bezirkstellenleiter der Arbeiterkammer Rohrbach. Grundsätzlich müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber immer vereinbaren, wann der Urlaub sein soll. "Ein einseitiger Antritt ist nicht erlaubt", sagt Riepl. "Ebensowenig...