Am Ende des Verhältnisses
BEZIRK (pirk). Wenn Verhältnisse zu Ende gehen, kommt es häufig zu Streitereien. Das ist bei Arbeitsverhältnissen nicht anders als im Privaten. "Der Großteil rechnet danach ab, wie es gehört", stellt Manfred Riepl klar. Er leitet die Bezirksstelle der Arbeiterkammer (AK) in Rohrbach. Je nach dem, in welcher Form ein Arbeitsverhältnis aufgelöst wird, gibt es verschiedene Ansprüche. "Passt das Abmeldedatum, wurden alle Ansprüche bezahlt", sind Fragen, die Walter Friedl, Rechtsberater der AK Rohrbach prüft. Lohn- und Gehaltsabrechnungen sind für viele schwer zu durchschauen. Daher raten die beiden Experten zu einer Überprüfung durch die AK.
"Die 'Problembranchen' ändern sich bei uns nicht", sagt Riepl und zählt auf: Handel, Gastgewerbe, Kleingewerbe, Baunebengewerbe, Transport, Leiharbeit und "Persönliche Dienstleistungen". Friedl schildert das Beispiel einer Frau aus dem Bezirk, deren Arbeitsverhältnis durch Mutterschaftsaustritt endete. Ihre Abfertigung (alt) und die Urlaubsersatzleistung wurden vom Arbeitgeber - einem Friseurbetrieb - falsch berechnet. Erste Interventionen der AK ignorierte der Arbeitgeber, ein gerichtlicher Zahlungsbefehl verhalf der Frau schließlich zu 4000 Euro.
Den Druck zur einvernehmlichen Auflösung eines Dienstverhältnisses im Krankenstand gibt es laut Riepl und Friedl nach wie vor. Dazu komme, dass Dienstgeber bei einer einvernehmlichen oder bei einer Dienstgeberkündigung nun eine sogenannte "Auflöschungsabgabe" in Höhe von 113 Euro zahlen müssen, weshalb es hin und wieder vorkomme, dass auf der Abmeldung bei der Gebietskrankenkasse "Kündigung durch den Arbeitnehmer" aufscheine. Werde dies nicht überprüft falle dies vielen erst auf, wenn sie beim AMS um Arbeitslosenunterstützung ansuchen. Denn bei dieser Art der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses gibt es eine Sperrfrist, in der das AMS kein Geld auszahlt.
1 Kommentar
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.