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Mit gemeldeten Katzen darf gezüchtet werden. | Foto: Biberauer
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"Kastration erspart viel Tierleid"

Im Spätherbst beginnt wieder die Vermehrungszeit der Katzen ENGERWITZDORF (vom). Seit erstem April gilt laut Tierhaltungsverordnung eine Kastrationspflicht für alle freilaufenden Katzen, sofern sie nicht zur Zucht vorgesehen sind. Dies gilt somit auch für Bauernhofkatzen. Neben der ungewollten Vermehrung soll damit die Überfüllung der Tierheime eingeschränkt werden. "Die Kastrationspflicht ist wichtig, um Tierleid zu verhindern. Streunende, unkastrierte Katzen leiden vermehrt an viralen und...

  • Urfahr-Umgebung
  • Veronika Mair

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