Umzug Seniorenwohnhaus
Kündigungsfrist bei städtischen Wohnungen verkürzt
Das Stadtratskollegium hat sich dafür ausgesprochen, dass für Mieterinnen und Mieter von stadteigenen Wohnungen bei einem Umzug in ein Seniorenwohnhaus die Kündigungsfrist verkürzt wird. SALZBURG. Die Stadt hat mit den Mietern der 1.700 stadteigenen Wohnungen eine dreimonatige Kündigungsfrist vereinbart. Sozialstadträtin Anja Hagenauer und Baustadträtin Anna Schiester forderten nun, dass Mieterinnen und Mieter, die in ein Seniorenwohnhaus umziehen, von dieser Regelung ausgenommen werden sollen....