Umzug Seniorenwohnhaus
Kündigungsfrist bei städtischen Wohnungen verkürzt
Das Stadtratskollegium hat sich dafür ausgesprochen, dass für Mieterinnen und Mieter von stadteigenen Wohnungen bei einem Umzug in ein Seniorenwohnhaus die Kündigungsfrist verkürzt wird.
SALZBURG. Die Stadt hat mit den Mietern der 1.700 stadteigenen Wohnungen eine dreimonatige Kündigungsfrist vereinbart. Sozialstadträtin Anja Hagenauer und Baustadträtin Anna Schiester forderten nun, dass Mieterinnen und Mieter, die in ein Seniorenwohnhaus umziehen, von dieser Regelung ausgenommen werden sollen. In diesem Fall soll dann eine einmonatige Kündigungsfrist gelten.
Nicht zusätzlich belasten
Mit den gemeinnützigen Wohnbauträgern würden hier auch schon Gespräche laufen. Die Stadt appelliert auch an die privaten Vermieter, beim Umzug eines Mieters in ein Seniorenwohnhaus die Kündigungsfrist nicht voll auszureizen. „Wenn jemand ins Seniorenwohnhaus zieht, ist das ohnehin oft schon ein schwerer Schritt. Wir wollen die Leute hier nicht auch noch mit der weiterlaufenden Miete belasten“, sagt Hagenauer.
Baustadträtin Schiester betont: "Durch die kürzere Kündigungsfrist entstehen den betroffenen Senioren in einer ohnehin herausfordernden Lebenssituation weniger Kosten, wir können die Wohnung rascher sanieren und damit schneller an einen neuen Mieter oder eine neue Mieterin vergeben“.
Einen Bericht zu den Salzburger Stadtgärtnern findet ihr hier:
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