Klarstellung im Mutterschutzgesetz – neue Regelungen zur Elternteilzeit
Das Mutterschutzgesetz ermöglicht Müttern die Rückkehr in ihren vor der Geburt ausgeübten Job im Rahmen einer Teilzeitbeschäftigung. Voraussetzung ist wie bisher ein Betrieb mit mindestens 20 Mitarbeitern und eine dreijährige Betriebszugehörigkeit vor dem Antreten des Mutterschutzes. Bisher war allerdings nicht klar, was eine Teilzeitbeschäftigung nach dem Mutterschutzgesetz überhaupt darstellt. Einig war man sich darüber, dass es jedenfalls weniger als eine Vollzeitbeschäftigung sein muss;...