Corona-Virus im Burgenland
Freitesten erst ab dem 7. Tag der Quarantäne
Da mehr als 80 Prozent der Infizierten am 5. Tag die Kriterien zu einer vorzeitigen Entlassung aus der behördlichen Absonderung nicht erfüllen, ist im Burgenland seit 1. Februar für Infizierte, die mindestens 48 Stunden symptomfrei sind, eine Freitestung aus der Quarantäne erst am 7. Tag nach Symptombeginn bzw. nach Probennahme des positiven PCR-Tests (bei asymptomatischen Infizierten) vorgesehen. BURGENLAND. Kriterien für eine vorzeitige Entlassung aus der behördlichen Absonderung: negatives...