Ruhestörung
Rasenmähen: Was ist im Hausruck erlaubt?
Unterschiedliche Zeiten fürs Rasenmähen: Gegenseitige Rücksichtnahme hat oberste Priorität. BEZIRKE GRIESKIRCHEN, EFERDING (jmi). Ja, Sommerzeit ist Zeit zum Garteln – leider auch inklusive Lärm durch Rasenmäher, Motor- und Kreissäge. Grober Richtwert bei Gartenarbeiten: Generell gilt, zwischen 22 und 6 Uhr jeglichen Lärm zu unterlassen. Die rechtliche Lage unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde. Ruhezeiten lassen sich nach § 4 des Oö. Polizeistrafgesetzes oder nach § 41 der Oö....