Grieskirchen und Eferding
Rasenmähen: Wann ist's erlaubt in den Gemeinden?

Den Rasen mähen? Ja, aber bitte nicht zu jeder Tageszeit. Besser vorher informieren, wann es in der Gemeinde erlaubt ist. | Foto: everyonensk/PantherMedia
  • Den Rasen mähen? Ja, aber bitte nicht zu jeder Tageszeit. Besser vorher informieren, wann es in der Gemeinde erlaubt ist.
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Wann ist das Rasenmähen in den Bezirkshauptstädten erlaubt? Gemeindearbeiter klären auf.

BEZIRKE. Während in Eferding eine klare Lärmschutzverordnung existiert, setzt Grieskirchen auf Sensibilisierung und gegenseitiges Verständnis. „Detaillierte Zeiten geben für alle Bürger fixe Richtwerte, um vorbeugend ein harmonisches Miteinander zu fördern und potenzielle Ruhestörungen effektiv zu minimieren“, sagt Annemarie Hehenberger von der Gemeinde Eferding. Die Vorgaben in Eferding seien bereits im Jahr 2007 durch den Gemeinderat im Rahmen der Lärmschutzverordnung festgelegt worden. Beschwerden seien laut Hehenberger eher selten, und wenn sie auftreten, würden sie meist durch Gespräche gelöst werden.

Zusammenleben verbessert

„Eine andere Art der Ruhestörung war der Betrieb einer Wasserpumpe durch Gemüsebauern, die aufgrund ihrer Arbeitsweise Lärm verursacht. In solchen Fällen ist Rücksichtnahme von beiden Seiten wichtig. Denn wir alle profitieren von den hochwertigen Produkten der Bauern“, erklärt Hehenberger. Ihr zufolge habe die Verordnung zu einer spürbaren Verbesserung des Zusammenlebens beigetragen.

Auf Sensibilisierung setzen

In Grieskirchen hingegen existiert laut Josef Zahrhuber, Abteilungsleiter der Allgemeinen Verwaltung, keine ortspolizeiliche Verordnung. Stattdessen setze die Gemeinde auf Sensibilisierung und bringe das Thema regelmäßig ins Bewusstsein der Bürger, etwa durch Artikel in der Gemeindezeitung. „Wir haben schon den Eindruck, dass sich die Grieskirchner solche Empfehlungen zu Herzen nehmen und aufeinander Rücksicht nehmen“, so Zahrhuber. Beschwerden kämen zwar vor, könnten aber größtenteils durch aufklärende Gespräche mit den Lärmverursachern gelöst werden.

Ungebührliche Lärmerregung

Bezirkshauptmann Christoph Schweitzer ergänzt, der Gesetzgeber habe keine generellen Zeiten für lärmintensive Arbeiten wie das Rasenmähen festgelegt. „Welche Regeln in der jeweiligen Gemeinde gelten, erfährt man am Gemeindeamt. Zudem sind auch auf der Homepage des Bundeskanzleramtes die Rasenmähzeiten vieler Gemeinden der Bezirke Grieskirchen und Eferding angeführt“, erläutert Schweitzer. Doch auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, dürfe nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit der Rasen gemäht werden. Der dritte Paragraf des Oberösterreichischen Polizeistrafgesetzes sehe ein – von der Uhrzeit unabhängiges – Verbot vor, ungebührlicherweise störenden Lärm zu erregen. Wann eine solche ungebührliche Lärmerregung vorliegt, sei anhand des konkreten Einzelfalls zu prüfen.

Alle Rasenmähzeiten

Alle Empfehlungen und Verbote der Gemeinden unserer Region sind hier einzusehen.

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