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Rechtsanwalts-Tipp
Der „böse“ Nachbar – was darf er und was darf er nicht?
INNSBRUCK (sk). Im Nachbarschaftsrecht werden die Rechte und Pflichten der Grundeigentümer geregelt. Es muss nicht alles hingenommen werden! Hier finden Sie einen kleinen Auszug daraus: Was ist erlaubt und was verboten? Verboten sind unmittelbare Zuleitungen, grobkörperliche Einwirkungen oder gesundheitsgefährdende Einwirkungen. Bei allen übrigen Immissionen ist eine Abwägung vorzunehmen. Diese Immissionen sind dann unzulässig, wenn sie das ortsübliche Maß überschreiten und dadurch die...