AK OÖ klärt auf
Wann der Urlaub kostenfrei storniert werden kann
Die AK-Konsumentenschützer haben Tipps für Reisende, in deren Urlaubsgebieten Naturkatastrophen wüten oder gewütet haben. OÖ. Terroranschläge, Naturkatastrophen, politische Unruhen: Wenn unvorhersehbare externe Ereignisse nach Vertragsabschluss passieren und eine Reise unmöglich oder unzumutbar machen, können Konsumentinnen und Konsumenten kostenfrei stornieren. Unzumutbarkeit liegt dann vor, wenn die Gefahr eine solche Intensität erreicht, dass ein Durchschnittsreisender die Reise absagen...