Regelung reaktiviert
Dienstfreistellung für Risikogruppen wieder möglich
Wer ein ärztliches Risiko-Attest vorweisen kann, muss vom Arbeitgeber entweder besonders geschützt oder vom Dienst freigestellt werden. Ö. Wie das Bundesministerium für Arbeit in einer Aussendung mitteilt ist es ab heute, Montag, wieder möglich mittels ärztlichem Risiko-Attest von der Arbeit freigestellt zu werden – sofern es keine anderen Möglichkeiten gibt. Die ursprüngliche diesbezügliche Regelung war mit Juni 2021 ausgelaufen. Arbeitgeber muss Möglichkeiten prüfenNach Vorlage des Attests...