Regelung reaktiviert
Dienstfreistellung für Risikogruppen wieder möglich

Bei Vorlage eines Risiko-Attests muss der Arbeitgeber Home-Office-Möglichkeiten prüfen. | Foto: anabgd/panthermedia
  • Bei Vorlage eines Risiko-Attests muss der Arbeitgeber Home-Office-Möglichkeiten prüfen.
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Wer ein ärztliches Risiko-Attest vorweisen kann, muss vom Arbeitgeber entweder besonders geschützt oder vom Dienst freigestellt werden.

Ö. Wie das Bundesministerium für Arbeit in einer Aussendung mitteilt ist es ab heute, Montag, wieder möglich mittels ärztlichem Risiko-Attest von der Arbeit freigestellt zu werden – sofern es keine anderen Möglichkeiten gibt. Die ursprüngliche diesbezügliche Regelung war mit Juni 2021 ausgelaufen.

Arbeitgeber muss Möglichkeiten prüfen

Nach Vorlage des Attests vom Arbeitnehmer muss der Arbeitgeber zunächst Home-Office Möglichkeiten oder andere adäquate Schutzmaßnahmen prüfen. Falls sich daraus nichts ergibt, kann der betroffene Arbeitnehmer vom Dienst freigestellt werden. Arbeitgeber erhalten die Entgeltkosten zu 100 Prozent ersetzt. „Wir stellen damit sicher, dass Beschäftigte, die aufgrund der Pandemiesituation einem erhöhten Gesundheitsrisiko ausgesetzt sind, sofort Schutz erfahren“, betont Arbeitsminister Martin Kocher.

Neues Attest für Übergangszeitraum

Für die Freistellung ab 22. November ist ein neues Attest erforderlich, das sich betroffene Arbeitnehmer beim behandelnden Arzt ausstellen lassen können und vorerst nur für einen noch nicht festgelegten Übergangszeitraum gilt.

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