Lösung bei Pflegeregress
Ab 1. Juli müssen Kinder nun auch in der Steiermark für die Pflege ihrer Eltern nicht mehr dazuzahlen. Regress bedeutet Rückforderung und galt bis dato – nur noch in der Steiermark – für Angehörige, deren Vater, Mutter oder Eltern bzw. Kind(er) in einem Pflegeheim gepflegt wurden und zwar dann, wenn deren Einkünfte für die Deckung der Pflegeheimkosten nicht ausreichten. Die Begründung für die Wiedereinführung des Regresses wurzelte ursprünglich in einer zivilrechtlichen Unterhaltspflicht,...