VÄTER LEBENSLÄNGLICH FINANZIELL (PFLEGSCHAFTSGERICHTLICH) AUSGELÖSCHT !!! KEINE FÖRDERUNGEN FÜR UNTERHALTSPFLICHTIGE VÄTER !!!
Gemäß den Landesgesetzen der Wohnbeihilfen – und Wohnbauförderungsgesetzen werden Vätern bei der Einkommensbemessung zwar gerichtlich aufoktroyierter Ehegattenunterhalt angerechnet, aber pflegschaftsgerichtlich fiktiv festgesetzter Kindesunterhalt (nach ungerechtfertigter „ANSPANNUNG“ und Exekution auf 75% des Existenzminimum) nicht angerechnet. Für den Betroffenen macht es letztendlich keinen Unterschied ob die Zahlungen an den ehemaligen Ehegatten (Frau) oder seinen leiblichen Kindern...