Notare Prasser und Rothlauer
"Sparbuch muss nicht zum Zankapfel werden"
Die Notare Prasser und Rothlauer: "Sparbücher müssen im Todesfall dem Nachlassgericht oder dem Notar gemeldet werden." LUNGAU. Salzburgs Notarinnen und Notare luden im Rahmen ihrer Beratungswochen, im Monat November, zu erweiterten kostenlosen Beratungsgesprächen ein: Eine oft gestellte Frage dabei ist laut Silvia Prasser – Notarin in Tamsweg – und Utz Rothlauer – Notar in St. Michael im Lungau: Müssen Sparbücher im Todesfall dem Nachlassgericht oder dem Notar gemeldet werden? Aktuelles...