Steuertipp-Update
Ausnahmevereinbarung Sozialversicherung für grenzüberschreitende Telearbeit
Steuertipp Update zur Ausnahmevereinbarung Sozialversicherung für grenzüberschreitende Telearbeit. SCHÄRDING. Seit 1. Juli 2023 darf die grenzüberschreitende Telearbeit bis zu einem Höchstausmaß von 49,99 Prozent im Wohnsitzstaat des Arbeitnehmers ausgeübt werden, ohne dass sich dabei die Sozialversicherung in diesen Staat verlagert. Dafür müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein: • Wirtschaftlich abhängige Beschäftigung für einen oder mehrere Arbeitgeber, die jedoch nur in einem Staat...