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Steuertipp 2023
Photovoltaik und Sozialversicherung

Eva-Maria Kothbauer von der Schärdinger Steuerkanzlei Weinzinger informiert, wie sich der Betrieb einer Solaranlage auf die Sozialversicherungspflicht auswirkt.  | Foto: Weinzinger
  • Eva-Maria Kothbauer von der Schärdinger Steuerkanzlei Weinzinger informiert, wie sich der Betrieb einer Solaranlage auf die Sozialversicherungspflicht auswirkt.
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Eva-Maria Kothbauer von der Steuerkanzlei Weinzinger erklärt, wie sich das Einspeisen von Strom aus einer Photovoltaik-Anlage auf die Sozialversicherungspflicht auswirkt: 

"Ein Erlass des Finanzministeriums besagt: „Wird aus Solarkraft gewonnene Energie in das öffentliche Netz eingespeist, werden grundsätzlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt.“ Betreiber einer PV-Anlage müssen unbedingt beachten, dass sich dies bei Vorliegen von Einkünften aus Gewerbebetrieb zur Prüfung einer Pflichtversicherung als Neue Selbständige nach dem GSVG führt. Befindet man sich mit seiner PV-Anlage unter den Grenzwerten von 25 kW und 12.500 kWh, liegen die Einnahmen im Privatbereich und es ist somit keine Versicherungspflicht zu befürchten. Übersteigt man jedoch diese Grenzen, sollte man sich bereits im Vorhinein hinsichtlich der Versicherungspflicht informieren und bei einem voraussichtlichen Gewinn unter der Versicherungsgrenze in Höhe von 6.010,92 Euro jährlich (Stand 2023) eine Ausnahme aus der Pflichtversicherung beantragen. Wird die Freigrenze überschritten, sind die Einkünfte bis zum 30. April des Folgejahres an die SVS zu melden. In der Land- und Forstwirtschaft gibt es eine eigene Regelung: Wird der erzeugte Strom überwiegend für den eigenen Betrieb verwendet, gilt die Einspeisung ins öffentliche Netz als landwirtschaftliche Nebentätigkeit und unterliegt der BSVG-Pflichtversicherung."


e.kothbauer@kanzlei-weinzinger.at
Tel.: +43 7712 2100

Wirtschaftstreuhänder Weinzinger und Partner Steuerberater GmbH
Passauerstr. 40
4780 Schärding

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