Steuertipps
Steuern sparen 2019

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OÖ. So wird es etwa den Familienbonus Plus geben, der rund 950.000 Familien entlastet. Der Gesetzgeber ist weiter aktiv und plant steuerliche Vereinfachungen. Durch den konjunkturellen Aufschwung steigen die Steuereinnahmen 2018 auf rund 86,7 Milliarden Euro. Zuwächse gibt es bei der Umsatzsteuer auf rund 29,4 Milliarden Euro und bei der Lohnsteuer auf rund 27 Milliarden Euro. Dennoch wird die Abgabenquote 2018 bei hohen 42,4 Prozent liegen. „Die langjährig hohe Abgabenquote ist durch Reformen, wie die bereits angekündigte Steuerreform, nachhaltig zu senken, um den Standort Österreich wettbewerbsfähiger zu gestalten“, erklärt Steuerberater Michael Nösslböck von der eccontis treuhand gmbh. eccontis bietet u.a. Beratungsleistungen zu steuerlichen, sozialversicherungs- und gesellschaftsrechtlichen Themenstellungen sowie zu Umgründungen, Unternehmens-
kauf und -verkauf. Mit der BezirksRundschau gibt Michael Nösslböck einen Überblick, was sich 2019 steuerlich ändert.

Sepa für Steuern

Ab 1. Juli 2019 soll es möglich sein, der Finanz ein SEPA-Mandat für die Abbuchung bestimmter Steuern und Abgaben zu erteilen. Dadurch können bestimmte Zahlungstermine nicht mehr vergessen und unangenehme Säumniszuschläge vermieden werden. Voraussetzung ist, dass alle erforderlichen Steuererklärungen fristgerecht eingereicht werden und das Konto, für das das SEPA-Mandat erteilt wird, entsprechend gedeckt ist.

Familienbonus Plus

Die neue Familienförderung bringt Familien je Kind bis zum 18. Lebensjahr eine Ersparnis bis zu 1.500 Euro pro Jahr. Wird nach dem 18. Geburtstag Familienbeihilfe bezogen, reduziert sich der Bonus auf 500 Euro. Nichtselbstständig Erwerbstätige können den Bonus bei der Personalverrechnung berücksichtigen lassen. Alleinverdiener und Alleinerzieher die keine Steuer bezahlen, sollen einen Bonus von 250 Euro pro Kind und Jahr erhalten.

Pauschalierung

Gewerbetreibende, die den Gewinn nicht mittels Buchführung ermitteln, können für steuerliche Zwecke, zusätzlich zu Ausgaben wie Sozialversicherungsbeiträge, Wareneinkauf, Personal- und Mietaufwendungen, die sonstigen Betriebsausgaben mit einem pauschalen Durchschnittssatz ermitteln. Der konkrete Satz ist vom jeweiligen Gewerbe abhängig. Die Vereinfachung gilt rückwirkend ab der Veranlagung 2018.

Kammerumlage

Ab 2019 kommt es im Zuge der Reformierung des Wirtschaftskammergesetzes zu einer Neuregelung bei der Berechnung bzw. Höhe der Kammerumlage. Durch die Neuerungen kommt es bei der Kammerumlage 1 zur Einführung eines degressiven Staffeltarifs sowie einer Reduktion bei der Bemessungsgrundlage. Außerdem wird die Kammerumlage 2 (auch bekannt als Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag) um rund fünf Prozent gesenkt.

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Steuerberater Michael Nösslböck von der eccontis treuhand gmbh gab der BezirksRundschau Tipps zum Steuern sparen. | Foto: eccontis treuhand gmbh
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