Verordnung
Waldbrandgefahr im Bezirk Schärding
BEZIRK SCHÄRDING (ebd). Seit heute, 10. April, ist jedes Anzünden von Feuer sowie das Rauchen in sämtlichen Waldgebieten aller Gemeinden im Bezirk Schärding sowie in deren Gefährdungsbereichen verboten. "Ein Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen", so Bezirkshauptmann Rudolf Greiner. Über 7000 Euro Strafe und Gefängnis Wer sich nicht an das Verbot hält, dem winken...