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Tiere aus pietätsgründen nicht auf Friedhöfen gestattet
Friedhofsordnungen in ganz Österreich regeln das Mitnahmeverbot von Tieren um Trauerfeierlichkeiten und Begräbnisse, sowie die Einkehr der FriedhofsbesucherInnen nicht zu stören.Aufgrund eines aktuellen Leserbriefes in der Kärntner Tageszeitung möchte der zuständige Friedhofsreferent Wolfgang Germ klarstellen, warum keine vierbeinigen Freunde mit auf den Friedhof genommen werden dürfen: Gemäß Kärntner Bestattungsgesetz hat jeder Rechtsträger einer Bestattungsanlage eine Friedhofs- oder...