Tiere aus pietätsgründen nicht auf Friedhöfen gestattet
Friedhofsordnungen in ganz Österreich regeln das Mitnahmeverbot von Tieren um Trauerfeierlichkeiten und Begräbnisse, sowie die Einkehr der FriedhofsbesucherInnen nicht zu stören.
Aufgrund eines aktuellen Leserbriefes in der Kärntner Tageszeitung möchte der zuständige Friedhofsreferent Wolfgang Germ klarstellen, warum keine vierbeinigen Freunde mit auf den Friedhof genommen werden dürfen:
Gemäß Kärntner Bestattungsgesetz hat jeder Rechtsträger einer Bestattungsanlage eine Friedhofs- oder Urnenstättenordnung festzulegen. In dieser ist auch die Mitnahme von Tieren zu regeln. In der Friedhofsordnung der Landeshauptstadt Klagenfurt, sowie in allen der Fachabteilung Friedhofsverwaltung bekannten Friedhofsordnungen Österreichs, ist die Mitnahme von Tieren untersagt.
Das Ordnungsamt kontrolliert die Einhaltung der Friedhofsordnung. Sie machen FriedhofsbesucherInnen darauf aufmerksam die Hunde gegebenenfalls anzuleinen und dass Hunde nicht auf Friedhöfe mitgenommen werden dürfen.
„Friedhöfe sind Orte der Ruhe, Einkehr und Besinnlichkeit in die sich viele zum Nachdenken, In-sich-gehen und vor allem zum ungestörten Gedenken an Verstorbene zurückziehen. Besucher sollen sich pietätvoll und der Würde des Ortes entsprechend verhalten, was bei Mitnahme von Hunden nicht gewährleistet werden kann (Bellen, "Fusserl heben", Exkremente, begrüßen bzw. ablehnen anderer Hunde und Menschen). Die Störung von Trauerfeierlichkeiten und Begräbnissen kann auch nicht ausgeschlossen werden. Aus diesen Gründen ist die Mitnahme von Hunden untersagt. Wir bitten also höflich um Verständnis der HundefreundInnen.“, so Stadtrat Wolfgang Germ.
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