Dauernde Anbindehaltung für NÖM-Betriebe verboten
Milchgenossenschaft NÖ strenger als das Gesetz
Seit 1.1.2020 ist die dauernde Anbindehaltung in allen NÖM Betrieben ausnahmslos verboten. Somit verlangt die Milchgenossenschaft Niederösterreich, kurz MGN, von allen NÖM-Bauern mehr als das Gesetz vorsieht. BADEN (Aussendung NÖM). „Während andere Molkereien gemäß dem Tierschutzgesetz unter Berücksichtigung bestimmter Gründe viele Ausnahmen zulassen, ist die dauernde Anbindehaltung für alle NÖM-Bauern Geschichte“, unterstreicht Johann Krendl, Obmann der Milchgenossenschaft Niederösterreich...