Versicherungsschutz
Die e-Card muss mit in den Urlaub
BEZIRK. Sommerzeit ist Reisezeit. Nicht vergessen sollte man auf die e-Card im Reisegepäck. Denn damit ist man nicht nur in Österreich krankenversichert, sondern auch in den meisten europäischen Ländern. Und zwar durch die EKVK (Europäische Krankenversicherungskarte), die sich auf der Rückseite der e-card befindet. Wichtig ist, sie vor dem Behandlungsbeginn vorzuweisen. Für die Türkei allerdings benötigt man einen Urlaubskrankenschein. Wo gilt die EKVK? Die EKVK gilt im gesamten EU- und...