Schärfere Gesetze
Autos von Rasern können ab 1. März beschlagnahmt werden
Rasern, die eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 60 km/h im Ortsgebiet und mehr als 70 km/h außerhalb begehen, kann ab März das Fahrzeug abgenommen werden. In weiterer Folge kann es auch zum Verfall des Fahrzeugs und dessen Versteigerung kommen. ÖSTERREICH. Die 34. Novelle der Straßenverkehrsordnung bringt eine Verschärfung für Raser mit sich. Bereits im letzten Jahr wurde vom Nationalrat die Rechtsgrundlage zum Vorgehen gegen Raser beschlossen. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit...