Schärfere Gesetze
Autos von Rasern können ab 1. März beschlagnahmt werden

Ab 1. März können die Autos von Rasern beschlagnahmt werden. | Foto: Pixabay
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Rasern, die eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 60 km/h im Ortsgebiet und mehr als 70 km/h außerhalb begehen, kann ab März das Fahrzeug abgenommen werden. In weiterer Folge kann es auch zum Verfall des Fahrzeugs und dessen Versteigerung kommen.

ÖSTERREICH. Die 34. Novelle der Straßenverkehrsordnung bringt eine Verschärfung für Raser mit sich. Bereits im letzten Jahr wurde vom Nationalrat die Rechtsgrundlage zum Vorgehen gegen Raser beschlossen. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wird es Behörden ab 1. März möglich sein, die Autos bei extremen Geschwindigkeitsüberschreitungen zu beschlagnahmen.

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Auto-Beschlagnahmungen gegen Raser

Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von 60 km/h innerhalb des Ortsgebiets und 70 km/h im Freiland kann ab 1. März das Auto des Rasers abgenommen werden. Das ist vor allem in jenen Fällen der Fall, wo der Fahrer bereits vorbestraft ist (beispielsweise durch die Teilnahme an illegalen Autorennen). Liegen die Überschreitungen bei 80 km/h innerorts und 90 km/h außerorts kann ein einmaliger Verstoß zur Beschlagnahmung und in weiterer Folge auch zum Verfall des Fahrzeugs und dessen Versteigerung führen. Im Fall einer Versteigerung gehen 70 Prozent der Erlöse an den Verkehrssicherheitsfonds. Die restlichen 30 Prozent gehen an die jeweilige Gebietskörperschaft.
Ist das Fahrzeug nicht das Eigentum des Rasers (wie es etwa bei Leasing- und Mietwagen der Fall ist), so darf das Fahrzeug von der Exekutive an Ort und Stelle für maximal 14 Tage vorläufig beschlagnahmt werden. In einem solchen Fall ist es nicht möglich, dass das Fahrzeug für verfallen erklärt oder versteigert wird. Der Lenker bekommt allerdings durch einen Eintrag im Führerschein lebenslanges Lenkverbot für jenes Fahrzeug, mit dem die extreme Geschwindigkeitsüberschreitung begangen wurde.

Wirksamkeit

Eine Novelle zur Beschlagnahmung von Raser-Fahrzeugen wie sie nun in Österreich in Kraft tritt, gibt es bereits in anderen europäischen Ländern. Ein ähnliches Gesetz tritt ab März in Polen in Kraft und ermöglicht Fahrzeugbeschlagnahmungen bei Delikten wie Alkoholisierung am Steuer. In Österreich rechnet das Verkehrsministerium mit bis zu 445 Fällen pro Jahr, wo es aufgrund von Geschwindigkeitsüberschreitungen zu einer Beschlagnahmung des Fahrzeugs kommt.
Ebenfalls mit der Gesetzesnovelle beschlossen, allerdings bereits in Kraft getreten, ist eine Änderung im Führerscheingesetz. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 40 km/h im Ortsgebiet und 50 km/h außerhalb des Ortsgebiets wird der Führerschein des Lenkers abgenommen. Zuvor war dies eine Ermessensentscheidung des einschreitenden Beamten.
Erst kürzlich kam es im Bundesland Salzburg zu Führerscheinabnahmen. Zwei Lenker waren im Flachgau auf der Autobahn mit 183 beziehungsweise 195 km/h anstelle der erlaubten 130 km/h unterwegs. Die RegionalMedien Salzburg berichteten:

Raser doppelt so schnell unterwegs wie erlaubt

Stimmen zur Verkehrsnovelle

Kritik zum Beschluss des Gesetzes kam unter anderem von NEOS-Verkehrssprecher Johannes Margreiter. Er merkte hierbei an, dass mehr als die Hälfte aller Fahrzeuge auf Österreichs Straßen Leasing-Fahrzeuge wären. So könnte das verschärfte Gesetz womöglich nicht die gewünschte Wirkung erzielen. Auch die FPÖ zeigte Ablehnung und war der Meinung, dass das Gesetz nicht die eigentlichen Probleme wie illegale Straßenrennen lösen würde.

Verkehrsministerin Leonore Gewessler erklärt, dass die Maßnahmen rechtlich komplex seien und daher der Verfassungsdienst intensiv eingebunden wurde. Jede einzelne Beschlagnahmung eines Fahrzeuges müsse auf die Angemessenheit der Maßnahme überprüft werden. Auch für Leasingfahrzeuge sei eine Lösung gefunden worden – unbelehrbare Raser würden keinen Zugang mehr zu einem Fahrzeug bekommen.

Verkehrsministerin Leonore Gewessler und Landesrat Stefan Schnöll bei der Presskonferenz über die beschlossenen Rasermaßnahmen. | Foto: Land Salzburg/Martin Wautischer
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Verkehrstote im Jahr 2023

Verkehrssprecher der Grünen Hermann Weratschnig betonte, dass ein Fahrzeug bei einer Geschwindigkeit von 130 km/h im Ortsgebiet zur Waffe werde und Menschen gefährde. Das zeigt auch die Unfallstatistik des Bundesministeriums für Inneres vom letzten Jahr. 2023 gab es insgesamt 396 Personen, die tödlich im Verkehr verunglückt sind. Die beiden Hauptursachen für tödliche Verkehrsunfälle, die für mehr als die Hälfte aller Unfälle verantwortlich sind, sind Unachtsamkeit und Ablenkung (27,3 Prozent) und nicht angepasste Fahrgeschwindigkeit (25,6 Prozent). Im Vergleich zum Jahr 2022 stieg die Anzahl jener Unfälle, die aufgrund von nicht angepasster Geschwindigkeit geschahen.

Mehr Neuigkeiten gibt es HIER.

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