Verordnung der BH Kirchdorf
Veranstaltungsverbot gemäß Epidemiegesetz in Kraft
Auf Grund der anzeigepflichtigen Krankheit SARS-CoV-2 ("2019 neuartiges Corona-Virus") hat die Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf eine Verordnung erlassen, mit der die Durchführung von Veranstaltungen wie folgt untersagt wird: BEZIRK KIRCHDORF. Innerhalb des Bezirks Kirchdorf wird die Durchführung von Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen außerhalb geschlossener Räume oder im Freien beziehungsweise mit mehr als 100 Personen innerhalb geschlossener Räume untersagt. Diese Verordnung ist bis...